Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAD-45089 Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern bestimmen sich die Vorschriften der Beitrags- und Versicherungspflicht im Grundsatz nach dem Territorialitätsprinzip, so dass danach ausländisches Recht gilt. Ausnahmen hiervon können bestehen, wenn EU-Primärrecht oder bilaterale Sozialversicherungsabkommen anwendbar sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 26/2010 S.2063
Ausstrahlung
[i]Ausnahmen vom TerritorialitätsprinzipArbeitet ein Arbeitnehmer aus Deutschland in einem anderen Land, sind die deutschen Vorschriften über die Sozialversicherung anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 SGB IV erfüllt sind. Entscheidend ist dabei, dass der Arbeitnehmer organisatorisch in den inländischen Betrieb eingegliedert bleibt.
Entsendung innerhalb der EU bzw. des EWR
[i]Beachtung der neuen VO 883/2004/EGBei Entsendungen innerhalb der EU ist die seit dem in Kraft getretene VO 883/2004/EG maßgeblich. Für die EWR-Staaten gilt zunächst die VO 1408/71/EWG fort. Kernaussage der neuen VO 883/2004/EG ist, dass der entsandte Arbeitnehmer nur in einem Staat der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Maßgeblich ist dabei die Ausübung der Beschäftigung im Mitgliedstaat. Der Entsendungszeitraum kann neuerdings gleich auf 24 Monate festgelegt...