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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 706

Steuerbefreiung für Wohngrundstücke

Reinhard Stöckel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-45092 Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer soll der gemeine Wert von vermieteten bebauten Wohngrundstücken um einen Befreiungsabschlag gekürzt werden (§ 13c Abs. 1 ErbStG), wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden, im Inland oder innerhalb der EU bzw. des EWR belegen sind und nicht zum begünstigten Betriebsvermögen i. S. des § 13a ErbStG gehören. Eine Nichtvermietung (z. B. Leerstand aus strukturellen Gründen, Leerstand aufgrund eines bevorstehenden Mieterwechsels oder in einer Renovierungs- und Modernisierungsphase) führt im Gegensatz zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnungen nicht zur Versagung des Befreiungsabschlags.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 26/2010 S.2080

Begünstigte Wohngrundstücke

[i]Begünstigte GrundstücksartenZu den bebauten Grundstücken (Wohngrundstücken), für die ein Befreiungsabschlag nach § 13c ErbStG in Betracht kommt, gehören neben den Mietwohngrundstücken auch vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und vermietete Wohnungen in gemischt genutzten Grundstücken und Geschäftsgrundstücken. Befinden sich in einem Gebäude neben den vermieteten Räumen (Wohnungen) Räume, die unentgeltlich überlassen bzw. zu anderen als Wohnzwecken (z. B. gewerblichen, freiberuflichen ode...