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BVerwG 2 C 86/08, NWB 26/2010 S. 2041

Beamtenbesoldung | Keine Teilzeitanordnung für beamtete Lehrer

Der rechtswidrige Zusatz „in Teilzeitbeschäftigung” in der Ernennungsurkunde eines Beamten verhindert nicht dessen Verbeamtung und verkürzt nicht die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche. Wird die Teilzeitanordnung aufgehoben, kann der Beamte die rückwirkende Nachzahlung der Differenz zu den Vollzeitbezügen verlangen. Das BVerwG hat der Klage von neun Lehrern stattgegeben, die im Land Brandenburg zunächst als Angestellte beschäftigt waren und nach 1999 durch Ernennungsurkunden mit dem einschränkenden Zusatz „in Teilzeitbeschäftigung” zu Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden. Ihrer wirksamen Ernennung zu Beamten stand nach Auffassung des BVerwG der Zusatz „in Teilzeitbeschäftigung” nicht entgegen. Dieser Zusatz sei rechtswidrig, weil es für die zwangsweise Teilzeitanordnung bei...