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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 3486/09 EFG 2010 S. 1641 Nr. 19

Gesetze: StBGebVO § 40VV RVG Abs 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG Nrn. 2300 bis 2303 StBGebVO § 45

Kostenfestsetzung:

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

Leitsatz

1) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG galt unabhängig von der mangelnden Koordinierung der Vorschriften auf eine im Vorverfahren nach § 40 StBGebVO entstandene Geschäftsgebühr entsprechend.

2) Daran ist auch nach der inhaltlichen Anpassung der Regelungen der StBGebVO durch das JStG 2007 festzuhalten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1641 Nr. 19
OAAAD-44851

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