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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 3486/09 EFG 2010 S. 1641 Nr. 19

Gesetze: StBGebVO § 40VV RVG Abs 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG Nrn. 2300 bis 2303 StBGebVO § 45

Kostenfestsetzung:

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

Leitsatz

1) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG galt unabhängig von der mangelnden Koordinierung der Vorschriften auf eine im Vorverfahren nach § 40 StBGebVO entstandene Geschäftsgebühr entsprechend.

2) Daran ist auch nach der inhaltlichen Anpassung der Regelungen der StBGebVO durch das JStG 2007 festzuhalten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1641 Nr. 19
OAAAD-44851

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