Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens
Leitsatz
1) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Abs. 4
der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG galt unabhängig von der mangelnden Koordinierung der Vorschriften auf eine im Vorverfahren
nach § 40 StBGebVO entstandene Geschäftsgebühr entsprechend.
2) Daran ist auch nach der inhaltlichen Anpassung der Regelungen der StBGebVO durch das JStG 2007 festzuhalten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1641 Nr. 19 OAAAD-44851
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