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IWB Nr. 12 vom Seite 430

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen vier EU-Mitglieder

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission

[i]Belgien, Deutschland, Österreich und PortugalDie EU-Kommission hat Belgien, Deutschland, Österreich und Portugal am wegen diskriminierender Steuerbestimmungen beim EuGH verklagt.

Deutschland steht wegen der ermäßigten bzw. erstatteten Quellensteuer auf Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an deutsche Pensionskassen in der Kritik [i]Ermäßigte bzw. erstattete Quellensteuer. Vergleichbaren Einrichtungen mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden die ermäßigten Sätze oder Erstattungen nicht gewährt.

Bei einer anderen Form von Pensionseinrichtungen in Deutschland, den Pensionsfonds, werden die erhaltenen Dividenden bei der jährlichen Steuerveranlagung berücksichtigt. Sie werden daher auf Nettobasis zu dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 % [i]Körperschaftsteuersatz von 15 %, Quellensteuersatz von 25 % besteuert. Auf Dividenden, die von Deutschland aus an ähnliche ausländische Einrichtungen gezahlt werden, wird dagegen eine Quellensteuer zum Satz von 25 % auf die Bruttodividende erhoben, ohne dass irgendwelche Kosten abgezogen werden können. Eine ähnliche Unterscheidung erfolgt bei Zinszahlungen an Pensionskassen und Pensionsfonds oder an ausländische Pensionseinrichtungen. Werden Dividenden- oder Zinszahlungen an ausländische Pensionsfonds in einem Mitglieds...