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NWB BB 7/2010 S. 202

Krankmeldungen: Vorlage durch Arbeitnehmer bereits am ersten Tag

Wenn ein Mitarbeiter länger als drei Tage erkrankt und ausfällt, muss er dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Mandanten können von dieser Regelung aber abweichen und von ihren Mitarbeitern bereits ab dem ersten Tag eine attestierte Krankmeldung verlangen, etwa, wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Vergangenheit mehrfach zu spät eingereicht hat (vgl. ).

Hinweis

Das Urteil des LAG können Sie im Internet kostenlos abrufen unter www.schleswig-holstein.de/LAG → Entscheidungssammlung → Entscheidungen Arbeitsgerichtsbarkeit → Suche nach Entscheidungen.