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NWB BB 7/2010 S. 204

Arbeitsrecht: Ohne Vertrag kein automatisches Vorstands-Arbeitsverhältnis

Wenn ein Arbeitnehmer ohne schriftliche Vereinbarung zum Vorstand bestellt wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis aufgehoben oder durch ein Vorstands-Arbeitsverhältnis abgelöst wird (, Quelle: Juris) .