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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit
Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist, auch wenn in Folge davon die originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und fortan nur noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit entfaltet wird, dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird (Bezug: § 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 34 EStG; § 2 Abs. 1, § 5 GewStG).
Der Gewerbeertrag ist nach ständiger Rechtsprechung um solche Bestandteile zu bereinigen, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen. Nicht zum Gewerbeertrag gehören daher bei natür...