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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Organschaft mit steuerbefreiter Organträgerin
(1) Eine GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, das gem. § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit ist, kann Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer Tochtergesellschaft sein, die im Auftrag der GmbH Dienstleistungen (hier: Zubereitung von Speisen und Reinigungsarbeiten) für das Heim erbringt. (2) Der der Organträgerin in diesem Fall zuzurechnende Gewerbeertrag der Organgesellschaft wird nicht von der Gewerbesteuerbefreiung erfasst (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 17 KStG 2002).
(1) Die Befreiungstatbestände des § 3 Nr. 20 GewStG begünstigen ausschließlich den Betreiber der Einrichtung, nicht aber die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen für den Betreiber der in der Vorschrift genannten Einrichtungen. (2) § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG 2002 setzt für di...