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Abschlussprüferhonorare im Anhang – IDW RS HFA 36 verabschiedet
Das IDW hat jetzt bekannt gegeben, dass der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW bereits am 11.3.2010 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36) verabschiedet hat. Gegenüber dem Entwurf vom 9.9.2009 wurden noch einige, zumeist klarstellende bzw. konkretisierende Änderungen vorgenommen. IDW RS HFA 36 ersetzt den IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006).
Zum Thema in der NWB Datenbank:
Wollmert/Oser/Graupe, Anhangangaben zu den Abschlussprüferhonoraren und zu marktunüblichen Geschäften nach BilMoG, StuB 2010 S. 123 NWB NAAAD-37852
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, Herne 2010, § 285 Rz. 106 NWB QAAAD-27528