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Regelmäßige Arbeitsstätte an einer außerbetrieblichen Einrichtung
BMF äußert sich zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Dritten
Betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer – unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Für die Prüfung, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wird, ist auf die Inhalte des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrags abzustellen und nicht auf die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und dem Kunden.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte wird begründet, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitnehmerverleiher (Arbeitgeber) für die gesamte Dauer seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher dem Entleiher (zur Tätigkeit in dessen betrieblicher Einrichtung) überlassen oder mit dem Ziel der späteren Anstellung beim Entleiher eingestellt wird.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte in einer außerbetrieblichen Einrichtung ist anzunehmen, wenn im Fall des Outsourcings das Dienstverhältnis an einen anderen Arbeitgeber ausgelagert wird, der Arbeitnehmer aber weiterhin an seiner bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte tätig ist.
Im Rahmen der grundlegenden Reform des steuerlichen Reisekostenrechts im Jahr 2008 hat die ...