Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Gehilfenfunktion des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat bei der Rechnungslegungsprüfung
Eine kritische Würdigung aus normativer und empirischer Sicht
Welche Angaben sind im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über die Rechnungslegungspolitik des Vorstands zu tätigen?
In welchem Umfang muss der Aufsichtsrat die Rechnungslegung selbständig prüfen?
Wie hängen die in- und externe Rechnungslegungsprüfung zusammen?
Im Rahmen der aktienrechtlichen Pflichtprüfung hat der Abschlussprüfer die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu beurteilen, welche auch das rechnungslegungspolitische Instrumentarium des Vorstands umfasst. In diesem Kontext unterstützt der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat in der nationalen Aktiengesellschaft in seiner Überwachungspflicht (sog. Gehilfenfunktion). Da der Aufsichtsrat im Gegensatz zum Abschlussprüfer auch die Zweckmäßigkeit der Rechnungslegung(spolitik) zu beurteilen hat, trifft den Abschlussprüfer eine zusätzliche Erläuterungspflicht im Prüfungsbericht zur Rechnungslegungspolitik und dessen Einfluss auf die Lage des Unternehmens. Der vorliegende Beitrag zur Unterstützungsfunktion des Abschlussprüfers ergänzt den Beitrag von Velte (StuB 2009 S. 880) und gibt eine normative und empirische Bestandsaufnahme zur in- und externen Prüfung der Rechnun...