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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 681

Frage-/Antwortkatalog zum Verzögerungsgeld

[i]Frage-/AntwortkatalogDas BMF beantwortet mittels eines Frage-/ Antwortkatalogs offene Fragen zum Umgang mit dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO (www.bundesfinanzministerium.de). Der Katalog hat [i]Geißler, Verzögerungsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, NWB 52-53/2009 S. 4076 keine rechtlich verbindliche Wirkung. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Das Verzögerungsgeld kann grds. festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige

  • der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner im Ausland befindlichen elektronischen Buchführung oder Teilen davon nicht nachkommt,

  • seiner Pflicht zur Mitteilung der unter § 146 Abs. 2a Satz 4 AO genannten Umstände nicht unverzüglich nachkommt,

  • den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO nicht, nicht zeitnah oder nicht in vollem Umfang einräumt,

  • Auskünfte im Rahmen einer Außenprüfung nicht, nicht zeitnah oder nicht vollständig erteilt,

  • angeforderte Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht, nicht zeitnah oder nicht vollständig vorlegt,

  • seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde verlagert hat.