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Körperschaftsteuer | Solidaritätszuschlag auf KSt-Guthaben
Die Frage der Festsetzung eines Auszahlungsanspruchs für einen auf das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG entfallenden Solidaritätszuschlag wird höchstrichterlich geklärt werden. Wie mittlerweile bekannt geworden ist, wurde gegen das zwischenzeitlich die zugelassene Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Az. I R 39/10 geführt. Es liegen mit der beim BFH anhängigen Revision für vergleichbare Antrags- und Einspruchsverfahren nicht nur weiterhin die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe aus [i]Nebe, NWB 9/2010 S. 649; ders., NWB 24/2010 S. 1889Zweckmäßigkeitsgründen nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO vor, sondern es sind darüber hinaus nunmehr auch die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO gegeben. [Dr. Johannes R. Nebe, Fritz...