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BFH 20.05.2010 III R 4/10, NWB 25/2010 S. 1955

Einkommensteuer | Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

Nach dem wird ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit (im Streitfall zehn Monate), wenn im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten begann.

Anmerkung:

Das grob typisierende Monatsprinzip in § 32 Abs. 6 Satz 5 und § 33a Abs. 3 EStG dient der Steuervereinfachung. Noch gröber typisieren die Jahrespauschbeträge des § 33b EStG. Die Steuerermäßigungen hier mit zeitanteiligen Kürzungen zu mindern, widerspricht dem Vereinfachungszweck im Massenverfahren. Demgegenüber kann die Berufung auf den Gleichheitssatz nicht überzeugen, denn die Monats- oder Jahresbeträge werden ja ge...