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Einkommensteuer | Teilnahme am Schulunterricht
Nach dem gehört zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Das gilt auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst.
Das Urteil überzeugt mit seinem formalistischen Ansatz, Erfüllung der Schulpflicht gleich Berufsausbildung, nicht unbedingt. Die sog. Jungarbeiterklassen sind eine süddeutsche Besonderheit. Es handelt sich um eine Form der Beschulung schulpflichtiger Jugendlicher an Regel(berufs)schulen in Baden-Württemberg und Bayern. In diese Klassen werden typischerweise Jugendliche geschickt, die keine Ausbildung aufgenommen und sich auch nicht für eine andere Form von beruflicher Beschulung angemeldet haben, aber noch berufsschulpflichtig...