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NWB Nr. 25 vom Seite 1952

Durchschnittsberechnung bei der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40b EStG

Lukas Hilbert

Bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen kann die Lohnsteuer nach § 40b Abs. 1 EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % erhoben werden. Nach § 40b Abs. 2 Satz 1 EStG besteht die lediglich im ersten Dienstverhältnis zulässige Pauschalierungsmöglichkeit jedoch nur bis zur Höhe eines jährlichen Freibetrags von 1.752 € pro Arbeitnehmer. Diesen Wert übersteigende Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers zugunsten der grds. pauschalierungsfähigen Zukunftssicherungsleistungen sind individuell in der Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters unter Anwendung des jeweiligen persönlichen Steuersatzes zu erfassen.

Der zweite Satz des Abs. 2 der Pauschalierungsregelung bietet jedoch die Möglichkeit einer als Durchschnittsberechnung bezeichneten Betrachtung. Nach dieser ist zu ermitteln, ob für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Durchschnitt der Freibetrag überschritten wird. Im Gesetzestext war dies in der bis Ende 2004 gültigen Fassung wie folgt beschrieben: „Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert, gilt als Beitrag oder Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Bei...