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Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen
Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke
[i]BMF, Schreiben v. 11. 3. 2010, BStBl 2010 I S. 227Das (BStBl 2010 I S. 227) den neuen Rentenerlass veröffentlicht (s. hierzu auch Grün, NWB 14/2010 S. 1042). Nachfolgend werden Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke, die sich hieraus ergeben, dargestellt.
I. Systematik bei der Beurteilung wiederkehrender Leistungen
1. Änderungen zum
Übertragungsvorgänge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen führen seit der Änderung durch das JStG 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) zum beim Verpflichteten nur noch dann zu privaten Versorgungsleistungen und einem hiermit verbundenen Sonderausgabenabzug sowie beim Empfänger zu sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 1 EStG), wenn privilegiertes Vermögen i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG übertragen wird. Private Versorgungsleistungen liegen mithin vor, soweit die folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sind:
[i]6 Voraussetzungen für private VersorgungsleistungenVereinbarung wiederkehrender Leistungen, die nicht auf einer Veräußerung beruhen (Rn. 1–3 des im Folgenden: Rentenerlass),
Erbringung durch eine bestimmte Person (Angehöriger oder zumindest Person, zu der eine Nähebeziehung besteht; Rn. 4 Rentenerlass),
Vorliegen einer ausrei...