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BFH 10.02.2010 XI R 49/07, BBK 12/2010 S. 539

Umsatzsteuerpflicht der Garantiezusage eines Kfz-Händlers beim sog. Kombinationsmodell

Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist umsatzsteuerpflichtig, wenn sie

  • sowohl eine Einstandspflicht des Kfz-Händlers begründet, die Reparatur in seiner eigenen Werkstatt durchzuführen,

  • als auch wahlweise einen Anspruch gegen eine Versicherung verschafft, die Kosten für eine Reparatur in einer Fremdwerkstatt zu ersetzen (sog. Kombinationsmodell).

Der BFH ändert damit seine [i]Änderung der Rechtsprechungbisherige Rechtsprechung , nach der Garantiezusagen gem. § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG als Übernahme von Verbindlichkeiten umsatzsteuerfrei seien, und folgt dem EuGH : Nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten sei als umsatzsteuerfrei anzusehen, nicht aber die Übernahme von Sachverpflichtungen wie Reparaturen oder Renovierungen.

Auch ist die [i]Kein VersicherungsschutzGarantiezusage nicht umsatzsteuerfrei, da sie keinen Versicherungsschu...