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Erbrecht | Nachweis der Erbfolge bei Erbeinsetzung unter auflösender Bedingung
Hatten sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und hatten sie im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, ist gegenüber dem Grundbuchamt der Nachweis hinsichtlich der Nichtgeltendmachung des Pflichtteils durch öffentliche Urkunden zu führen.
Das Gericht hat offengelassen, ob der Nachweis nur durch den [i]Wenhardt, NWB Erben und Vermögen 2010 S. 29Erbschein erfolgen kann oder ob auch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der unterlassenen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstversterbenden ausreicht.