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Gewerbesteuer | Hinzurechnung steuerfreier Dividenden
Nach dem sind Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem Wertpapier-Sondervermögen nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 i. V. mit § 40 Abs. 2 KAGG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben.
Die in den Erträgen aus den Anteilen an Investmentfonds gem. § 8b KStG körperschaftsteuerfreien Dividendenanteile sind folglich nach § 8 Nr. 5 GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Offenbar gilt dabei nicht einmal das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem noch das KAGG anwendbar war. Dessen Ersetzung durch das InvG bzw. InvStG dürfte an der Beurteilung nichts ändern.