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Einkommensteuer | Höchstbetrag für Handwerkerleistungen
Seit 2009 ist der Anwendungszeitpunkt für den Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 3 EStG umstritten (vgl. NWB 11/2009 S. 763; NWB 44/2009 S. 3403). Fraglich ist, ob der in 2008 mit dem Konjunkturpaket I von 600 € auf 1.200 € erhöhte Höchstbetrag auch bereits 2008 anzuwenden ist. Das FG Rheinland-Pfalz hat hierzu mit Urteil v. entschieden, dass die Steuerermäßigung im Jahre 2008 [i]FG Münster,Beschluss v. 11. 12. 2009 - 10 V 4132/09 E NWB AAAAD-37463 weiterhin auf den Höchstbetrag von 600 € beschränkt gewesen ist. Die Revision zum BFH hat das Gericht nicht zugelassen. – Gegen diese Entscheidung wurde nun Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: VI B 37/10).