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StuB Nr. 11 vom Seite 425

Optimierte Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Beispielhafte Darstellung von Gestaltungspotenzial

StB, MITax, Rüdiger Urbahns
Kernfragen
  • In welchen Fällen ist der Gewerbesteuermessbetrag zu zerlegen?

  • Welche Kriterien müssen für das Vorliegen einer Betriebsstätte erfüllt sein?

  • Wie ist das Gestaltungspotenzial durch die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags zu beurteilen?

Der Regel-Zerlegungsmaßstab des Gewerbesteuergesetzes bezieht sich auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs und bedient sich der beiden Variablen „Betriebsstätte” und „Arbeitslöhne”. Variiert man nun diese Variablen oder ihre Gewichtung und bezieht man die Schaffung weiterer Steuersubjekte (Gewerbebetriebe) in die beabsichtigte Neuausrichtung eines Unternehmens ein, so zeigt sich ein hohes Gestaltungspotenzial hinsichtlich der Gewerbesteuerbelastung in Deutschland.

Ebber, infoCenter, Gewerbesteuer NWB KAAAB-14433

I. Gewerbesteuer und Messbetragszerlegung – Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 4 Abs. 1 GewStG). Unterhält ein Gewerbebetrieb in einem Erhebungszeitraum Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zu verte...