Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Beerdigungskosten als dauernde Last
Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, wenn er Alleinerbe des Vermögensübergebers wird (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG 2002; § 1968 BGB).
Der BFH entschied zum Streitjahr 2004 und damit zur Rechtslage vor der Neufassung des § 10 Abs. 1 S. 444Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz 2008. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG bis 2007 enthaltenen Begriffe „Renten und dauernde Lasten” wurden für Neufälle, sprich ab 2008 geschlossene Versorgungsvereinbarungen, durch den Begriff „Versorgungsleistungen” ersetzt. Für vor dem vereinbarte Vermögensübertragungen gilt grundsätzlich das „alte” Recht weiter (siehe § 52 Abs. 23f EStG). Die ...