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StuB 11/2010 S. 448

Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, entsteht dadurch eine betriebliche Übung, die ihn zur Zahlung auch in den Folgejahren verpflichtet. Erklärt er den Betriebsrentnern gegenüber zu einem späteren Zeitpunkt, er gewähre die Gratifikation nur noch in den kommenden drei Jahren, und rechnet er sie ab diesem Zeitpunkt mit dem Hinweis „Versorgungsbezug freiwillige Leistung” ab, lässt dies den Anspruch im Anschluss auch dann nicht entfallen, wenn die Berechtigten der vom Arbeitgeber beabsichtigten Änderung nicht widersprochen haben. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf eine gegenläufige betriebliche Übung berufen, denn weder die Ankündigung noch der wiederholte Hinweis auf die „Freiwilligkeit...