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Nichtigkeit eines Prüfungsvertrags
Ein Vertrag über die Prüfung eines Jahresabschlusses ist nicht schon deswegen nichtig, weil der Abschlussprüfer den Jahresabschluss entgegen dem Verbot in § 319 HGB nach Vertragsabschluss selbst teilweise neu erstellt und prüft ( Xa ZR 175/07 NWB QAAAD-38097).
(1) Die klagende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt von der Beklagten Vergütung für die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung. Die Parteien schlossen am einen Vertrag, der die Durchführung der – für die Beklagte gem. § 267 HGB a. F. freiwilligen – Jahresabschlussprüfung zum durch die Klägerin zum Gegenstand hatte. Hierfür stellte die Klägerin der Beklagten nach Abschluss der Arbeiten ein Honorar in Rechnung. Eine Zahlung erfolgte nicht. Das OLG hatte ...