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Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-43919 Unternehmerisches Engagement im Ausland kann Betriebsstättenverluste mit sich bringen, die beim Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode nicht zu einer Minderung der inländischen Bemessungsgrundlage führen. Bei „endgültigen” ausländischen Betriebsstättenverlusten könnte dies im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit jedoch anders zu beurteilen sein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 22/2010 S.1835
Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bei DBA mit Freistellungsmethode
[i]Bei Freistellungs-DBA kein Abzug, allenfalls negativer ProgressionsvorbehaltBei DBA mit Freistellungsmethode sehen die nationalen Regelungen keinen Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste vor. Für inländische juristische Personen mit ausländischen Betriebsstätten erfolgt daher die Besteuerung der inländischen Einkünfte mangels progressiven Tarifs ohne jede Auswirkung der ausländischen Betriebsstättenverluste. Bei inländischen natürlichen Personen hingegen kann sich der ausländische Betriebsstättenverlust grds. im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG auswirken, mit der Folge der Minderung des persönlichen Steuersatzes auf das übrige Einkommen. Ausnahmen gelten für passive Betriebsstättentätigkeiten in einem ...