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Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland
Überblick über die aktuelle Rechtslage bei Freistellungs-DBA
[i]Intemann, NWB 40/2009 S. 3092; Wichert, NWB 8/2009 S. 526Können Verluste, die in ausländischen Betriebsstätten entstanden sind, im Inland steuerlich abgezogen werden? Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH hat zwar erste richtungweisende Leitlinien entwickelt, dabei aber neue Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung noch aussteht. Zurzeit sind weitere Verfahren beim BFH anhängig, die eine Klärung der Rechtslage erwarten lassen.
I. Ausgangslage
[i]Ausländische BetriebsstättenverlusteUnternehmerisches Engagement im Ausland kann insbesondere in der Anfangszeit Verluste mit sich bringen. Eine ertragsteuerliche Berücksichtigung dieser Verluste mildert die wirtschaftlichen Nachteile für das Unternehmen immerhin ab. Bei Verlusten, die in ausländischen Betriebsstätten entstanden sind, stellt sich die Frage, ob diese sog. Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens steuerlich abzuziehen sind, wenn im Ausland ein Abzug dieser Verluste aus welchen Gründen auch immer ausscheidet. Dies gilt insbesondere dann, wenn Deutschland mit dem ausländischen Betriebsstättenstaat ein DBA abgeschlossen hat, das für die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte die Freistellu...