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PiR Nr. 6 vom Seite 178

Zweifel an der Saldierungsfähigkeit von Planvermögen nach IFRS

Dr. Jens Freiberg

I. Einleitung

Nach IAS 19 entspricht der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan ( defined benefit plan) in der Bilanz eines Unternehmens zu erfassende Betrag (Rückstellungen für Pensionen) dem Saldo aus

  • dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung etwaiger versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste und dem bisher noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und

  • dem am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert ( fair value) derjenigen Vermögenswerte, die der Definition des Planvermögens nach IAS 19 genügen (IAS 19.54).

Das Planvermögen umfasst – neben qualifizierten Versicherungspolicen – insbesondere Vermögen, das durch einen langfristigen externen Träger (Fonds) gehalten wird (IAS 19.7). Als plan asset qualifizierendes Vermögen wird im Abschluss mit bestehenden Verpflichtungen verrechnet ( offset) und ist bilanziell nicht mehr sichtbar. S. 179

Fraglich ist bei der Übertragung von Vermögen vom Berichts- bzw. Trägerunternehmen auf einen zur Bedienung der Altersvorsorgeverpflichtungen gegründeten externen Träger („Fonds”) das Verhältnis von den Saldierungsvorschriften des IAS 19 zu den allgemeinen Ausbuchu...

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PiR - Internationale Rechnungslegung