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Kapitalanlagerecht | Prospektfehler der „Berlin Fonds”
Wird im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt”, obwohl darauf kein Rechtsanspruch besteht, sondern damit lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis zu rechnen ist, liegt ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler vor. Die Entscheidungen betreffen Beteiligungen an Fonds in Berlin aus den 1990er Jahren mit einer Laufzeit von rund 30 Jahren. Das Land Berlin hat die weitere Förderung 2003 eingestellt, wodurch viele „Berlin Fonds” sanierungsbedürftig oder gar insolvent wurden.
Die Ersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Perso...