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Insolvenzrecht | Anfechtung von Ratenzahlungen auf Umsatzsteuerschulden
Stellt der Schuldner wegen bestehender Umsatzsteuerrückstände einen Antrag auf monatliche Ratenzahlung, dem vom zuständigen Finanzamt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Bedingung entsprochen wird, dass bei Nichteinhaltung die Vollstreckung ohne vorherige Mitteilung fortgesetzt werden kann, sind die daraufhin erfolgten monatlichen Zahlungen als inkongruent i. S. des § 131 Abs. 1 InsO vom Insolvenzverwalter anfechtbar, wenn bereits einen Tag nach der Antragstellung das Finanzamt Vollstreckungsauftrag erteilt und wiederum nur einen Tag später der Vollziehungsbeamte die Pfändung des Pkw angedroht hat. Denn das Finanzamt hat hierdurch klar zum Ausdruck gebracht, dass es alsbald die Mittel zur Vollstreckung einsetzen werde, falls der Schuldner nicht nur seiner Verpflichtung zur Ratenzahl...