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Umsatzsteuer | „Zugrestaurantbesteuerung” praktisch nicht handhabbar
Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft als Ergebnis der Neureglung des § 3e UStG für Restaurationsleistungen an Bord von grenzüberschreitenden Verkehrsflugzeugen, Personenzügen und Schiffen ab ist in der Praxis nicht handhabbar. Der Wechsel in der Steuerschuldnerschaft braucht deshalb in bestimmten Fällen zunächst nach der nicht beachtet werden. Bis zur Überarbeitung der Regelung wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn §13b UStG für sämtliche im Inland steuerpflichtige Restaurationsleistungen im Bahnverkehr sowie an Bord von Flugzeugen und Schiffen, nicht angewendet wird, sofern die Leistungen von einem ausländischen Unternehmer an andere Unternehmer oder juristische Personen erbracht werden. Um die Besteuerung zukünftig praktikabler zu ges...