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Rechte des Immobilien-Vermieters bei Unternehmensinsolvenz des Mieters
Beratungsrelevante Aspekte im Schnittbereich von Miet- und Insolvenzrecht
Nahezu jedes Insolvenzverfahren berührt ein Wohn- und/oder Gewerbemietverhältnis. Der Vermieter, der ungeachtet der Insolvenz seine Mietzinsforderungen und nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Herausgabe- und Räumungsansprüche realisieren will, sieht sich in dieser Situation in Teilbereichen mit einem Sonderrecht konfrontiert. Dies betrifft bereits das Verfahrensstadium zwischen Insolvenzantrag und -eröffnung (dazu I), zeitigt seine Wirkungen aber vor allem im eröffneten Insolvenzverfahren (dazu II). Schließlich können sich noch weitergehende Besonderheiten ergeben, wenn der Vermieter zugleich Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin ist (dazu III). Sofern im Folgenden nur von Mietverhältnissen gesprochen wird, ist dies der sprachlichen Kürze geschuldet. Die Ausführungen gelten für Pachtverhältnisse grundsätzlich entsprechend.
I. Das Mietverhältnis im Insolvenzeröffnungsverfahren
Mit Stellung des Insolvenzantrags beginnt das sog. Insolvenzeröffnungsverfahren, welches mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Antrags mangels Masse endet. Das Mietverhältnis bleibt von der Stellung eines Insolvenzantrags grundsätzlich unberü...