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Bindungswirkung der Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern im Besteuerungsverfahren
[i]Sozialversicherungsrechtliche Einordnung wesentlich für Steuerfolgen„Steuerfrei sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist.” Dieser verkürzte Ausschnitt aus der Regelung des § 3 Nr. 62 EStG ist ein Beispiel – und dabei für die Unternehmenspraxis wohl eines der wichtigsten –, das zeigt, wie steuerliche Folgen oftmals auf sozialversicherungsrechtlichen Einstufungen aufbauen. Damit stellt sich auch die Frage, ob Entscheidungen zuständiger Sozialversicherungsträger für das Besteuerungsverfahren Bindungswirkung besitzen, oder ob eine eigenständige Prüfung durch die Finanzbehörden vorgenommen werden kann oder gar erfolgen muss.
1. Rechtsprechung des BFH
a) Rechtsakte anderer Verwaltungen sind grds. zu respektieren
[i]BFH-Entscheidung im Jahr 2002Bereits 2002 hatte sich der BFH mit dieser Problematik zu befassen (vgl. , BStBl 2003 II S. 34), wobei der Lohnsteuersenat seinerzeit zum Schluss gelangte, dass Rechtsakte anderer Verwaltungen im Besteuerungsverfahren im Grundsatz respektiert werden müssen. Im damaligen Fall waren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht ...