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Neue Entwicklungen bei Wahl des richtigen Rechtsbehelfs im Organkreis
BFH zur Anwendung von § 35b GewStG
[i]BFH, Urteil v. 21. 10. 2009 - I R 29/09 NWB BAAAD-37694In seinem Urteil v. - I R 29/09 NWB BAAAD-37694 hat der BFH klargestellt, dass § 35b GewStG eine Folgeänderung des Gewerbesteuerbescheids auch innerhalb einer Organschaft ermöglicht. Diese Entscheidung lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage, welche Rechtsbehelfe eingelegt werden müssen, wenn die Gewinnermittlung innerhalb eines Organkreises angegriffen werden soll.
I. Sachverhalt des BFH-Urteils
[i]Einspruch durch Organträger gegen Höhe des von Organgesellschaft zugerechneten EinkommensDie OT-GmbH (OT) war in den Streitjahren 1999 und 2000 körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organträgerin der OG-GmbH (OG). OG wiederum war alleinige Gesellschafterin der in den Niederlanden ansässigen C-BV. Die OT stritt mit dem Finanzamt über die Behandlung ausländischer Dividenden der C-BV an die OG. OT hielt es für europarechtswidrig, dass dem ihr von OG zugerechneten steuerlichen Gewinn 5 % der von C-BV erhaltenen Dividende als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet wurden (vgl. § 8b Abs. 7 KStG 1999). In dieser Frage obsiegte OG schließlich vor dem , BStBl 2008 II S. 821). Das der klagenden OT von der OG zuzurechnende Einkommen für die Streitjahre war um die ursprünglichen Hinzurechnungen in Höhe von insgesamt...