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Sanierungserlass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens
Mit (BStBl 2010 I S. 18) hat sich die Finanzverwaltung kurz und grds. sehr wohlmeinend zum Sanierungserlass von Steuern im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren geäußert. Die Regelung ist jedoch sehr knapp geraten, so dass Streit mit den Finanzämtern vorhersehbar ist.
I. Der Sanierungserlass des BMF
[i]Begünstigte SanierungMit Schreiben v. (BStBl 2003 I S. 240) hat das BMF nach Wegfall des alten § 3 Nr. 66 EStG eine Regelung zur Ausübung des Ermessens gem. §§ 163, 222, 227 AO über Stundung und Erlass in Sanierungsfällen getroffen. Danach sind Sanierungsgewinne solche Erträge, die durch den Erlass von Schulden in einem Unternehmen anfallen. Nicht begünstigt sind die Gewinne jedoch, wenn der Erlass dem Unternehmer lediglich den Übergang in ein schuldenfreies Privatleben ermöglichen soll ( keine unternehmerbezogene Sanierung, a. A. NWB BAAAB-24947; Janssen, BB 2005 S. 1026, 1027).
[i]Sanierungsbedürftigkeit, -fähigkeit, -eignung und -absichtVoraussetzung für einen Erlass der Steuer auf solche Gewinne sind Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit des Unternehmens, die Sanierungseignung des Schulderlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger (Einzelheiten dazu vgl. NWB AAAAD-15463; Jans...