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Zahlung für Nutzung eines Zufahrtsrechts als Anschaffungskosten des Grund und Bodens
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an den Nachbarn, damit dieser ein Zufahrtsrecht auf seinem Grundstück einräumt, führt zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Denn es erhöht die Nutzbarkeit des Grundstücks, das so besser erreicht werden kann. Aus Sicht des Niedersächsischen FG gilt insoweit das Gleiche wie bei erstmaligen Grundstückserschließungskosten, die ebenfalls dem Grund und Boden zugeordnet werden . Die Zahlung ist damit weder als Betriebsausgabe sofort abziehbar, [i]Keine Abschreibungnoch kann sie über die Gebäude-AfA abgeschrieben werden.
infoCenter „Anschaffungskosten”, NWB LAAAA-41692.
infoCenter „Grundstück im Betriebsvermögen”, NWB VAAAB-04825.