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Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Anmerkungen zum
Mit Datum [i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 6. Auflage, Herne 2009.vom hat das BMF das überarbeitete Schreiben zu innergemeinschaftlichen Lieferungen veröffentlicht . Die Unternehmer hatten in die Überarbeitung des bisherigen Schreibens große Erwartungen gesetzt, insbesondere zu den sog. Abholfällen . Der BFH hatte schließlich in mehreren Urteilen die bestehende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung schlicht als rechtswidrig bezeichnet. Die Finanzverwaltung berücksichtigt nun diese Urteile, behält aber den eingeschlagenen Weg bei, dass innergemeinschaftliche Lieferungen weiterhin für die Unternehmer ein unkalkulierbares Wagnis [i]BMF-Schreiben vom 5. 5. 2010 - IV D 3 - S 7141/08/10001, NWB CAAAD-42953 bleiben. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Änderungen und fortbestehenden Probleme zur Abholvollmacht, zum CMR-Frachtbrief, zu (verdeckten) Reihengeschäften, zum Ort der Lieferung sowie zu der Versicherung, den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.
I. Abholvollmacht
[i]Tannert, Nachweispflichten im Abholfall, BBK 23/2009 S. 1168, NWB DAAAD-32929 Bisher war es eine zentrale Aussage der Finanzverwaltung, dass die Entgegennahme eines Gegenstands im Auftrag eines Abnehmers einer schriftlichen, auf den Einzelfall zugeschnittenen Vollmacht bedurfte. Dem ...