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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 212

Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung

Ratingagenturen sollen zukünftig besser überwacht werden

Dr. Andreas Striegel und Heiner Neuhaus, Frankfurt

Der Regierungsentwurf des Ausführungsgesetzes zur EU-Ratingverordnung vom (BT-Druck. 17/716) sorgte wie die Verordnung selbst für Gesprächsstoff – zuletzt in der Anhörung des Finanzausschusses v. . Am hat der Bundestag dem Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung zugestimmt und ist dabei der der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt. Die EU-Ratingverordnung v. (EG Nr. 1060/2009) soll insbesondere den Bewertungsprozess bei Ratingagenturen transparenter gestalten und bestehende Interessenkonflikte zwischen Beratung und Bewertung mindern. Hierzu dienen Registrierungs- und Informationspflichten. Das nationale Ausführungsgesetz regelt insbesondere die behördliche Zuständigkeit, die Bewehrung von Verstößen durch Bußgelder sowie den Prüfungsmechanismus. Dieser Beitrag fasst die Kernaspekte der Verordnung und des Entwurfs des Ausführungsgesetzes zusammen.

I. Ausgangslage und Zielsetzung

Das Rating eines Unternehmens spielt für Banken und Investoren eine immer wichtigere Rolle. Investitions- und Kreditentscheidungen hängen ebenso vom Rating ab wie die Eigenkapitalerfordernisse nach Bas...