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Sozialrecht | Sittenwidrigkeit eines sog. Bedürftigentestaments zugunsten ALG-II-Empfängers
Mit der auch von der Rechtsprechung allgemein anerkannten erbrechtlichen Gestaltung des sog. Behindertentestaments (durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft i. V. mit Dauertestamentsvollstreckung) sollen einerseits die Abschirmung des Nachlasses gegen den Sozialhilfeträger erreicht und andererseits zugleich dem behinderten Kind zusätzlich die Leistungen aus dem Nachlass gesichert werden (vgl. , BGHZ 111 S. 39; , BGHZ 123 S. 373). Die hierbei tragenden Wertungen sind aber nicht ohne Weiteres auf Verfügungen zugunsten von ALG-II-Empfänger übertragbar, da beim Behindertentestament das sittlich anzuerkennende Motiv der Sorge des Wohls des schwer behinderten und dauerhaft auf Hilfe angewiesenen Kindes im Vorder...