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Außergewöhnliche Belastung der Eltern trotz eigenen Vermögens ihres behinderten Kindes
Mit Urteil v. - VI R 61/08 NWB IAAAD-43401 hat der BFH entschieden, dass Unterhaltsaufwendungen für ein schwerbehindertes Kind auch dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn das Kind über eigenes Vermögen (Mietwohngrundstück) verfügt.
Die Eltern des Kindes klagten gegen einen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr (1998), mit dem das Finanzamt den Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ihre 23-jährige, am Down-Syndrom leidende Tochter (A) abgelehnt hatte. A, für die die Kläger einen Kinderfreibetrag erhielten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG), war in einer sozialtherapeutischen Hofgemeinschaft untergebracht und ging in einer angeschlossenen Behindertenwerkstatt einer Tätigkeit nach. Sie war auch Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das ihr der Großvater geschenkt hatte und aus dessen Vermietung sie im Streitjahr einen Verlust in Höhe von 10.486 DM erzielt hatte. Die Kläger machten im Streitjahr Aufwendungen für die Unterbringung und den Werkstattbesuch ihrer Tochter unter Abzug von vereinnahmtem Pflegegeld und Verpflegungsaufwendungen in Höhe von 77.114 DM als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, gewährte aber den Behinderten-Pauschbet...