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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 250

Die Steuerfahndung im deutschen Rechtsstaat

Die Doppelfunktion der Steuerfahndung

Michael Breilmann, Castrop-Rauxel

Die Liechtensteiner-Steueraffäre ist der bisher größte eingeleitete Komplex von Verfahren wegen Steuerhinterziehung in der Geschichte Deutschlands. Doch bereits vor diesen Geschehnissen wurde in der Öffentlichkeit intensiv über Ermittlungstätigkeiten der deutschen Steuerfahndung mit ihren weitreichenden Aufgaben und Befugnissen diskutiert. Der vorliegende Aufsatz will die rechtsstaatlichen Grundlagen und Aufgaben des deutschen Steuerfahndungsdienstes erläutern.

I. Steuerfahndung als rechtsstaatliche Notwendigkeit

Gemäß § 85 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Die Steuerfahndung soll diesen Auftrag als besonderes Verfahren der Sachaufklärung durchsetzen. Die Steuerfahndung bleibt durch ihren gesetzlich vorgegebenen Sicherungsauftrag unentbehrlich. Dieser einfachgesetzliche Auftrag dient dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Fundamentalgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Dies folgt aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Aufgabe des Gesetzgebers darin besteht, die gleichmäßige Besteuerung der Steuerpflichtigen zu regeln, während die Finanz...