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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 609

Ausgleichszahlungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Dr. Theresa Grün

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-43750 Das (BStBl 2010 I S. 323) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG und § 22 Nr. 1c EStG reagiert nicht nur auf die Änderungen im EStG, sondern berücksichtigt auch die seit dem geltenden Änderungen der zivilrechtlichen Grundlagen im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Eigener Abzugstatbestand im EStG

Durch das JStG 2008 wurde § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundlegend geändert und auf Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung bestimmten Vermögens beschränkt. Der Sonderausgabenabzug für Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs erhielt im Zuge der Gesetzesänderung eine eigene Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG. Korrespondierend wurde die Besteuerung in § 22 Nr. 1c EStG geregelt. [i]Prinzip doppelter KorrespondenzNeben der korrespondierenden Besteuerung der Einkünfte beim Ausgleichsberechtigten machte der Gesetzgeber zudem den Umfang des Sonderausgabenabzugs vom Besteuerungsumfang der zugrunde liegenden Einnahmen beim Ausgleichsverpflichteten abhängig. Wurde also z. B. eine Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert, kann der Ausgleichsverpflichtete die daraus bestrittene Ausgleichsrente auch nur in Höhe des Ertragsanteils als Sonderausgaben geltend machen.

Zivilrechtliche Änderungen: Interne un...