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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 241

Die Neuregelung der Bewertungsgrundsätze nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Auswirkung auf die Handels- und Steuerbilanz

Prof. Günter Maus, Ludwigsburg

Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde eine Vielzahl von HGB-Vorschriften geändert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung der handelsrechtlichen Zugangs- und Folgebewertung. Darüber hinaus wird die Auffassung des BMF zur Auswirkung der Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG auf die steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätze dargestellt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass bei Vorliegen eines voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Teilwerts ein Bewertungswahlrecht vorliegt.

I. Erstmalige Anwendung

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom (BStBl 2009 I S. 650) wurden wesentliche Bereiche des HGB geändert. Die geänderten Vorschriften sind erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Im Rahmen einer Wahlrechtsausübung kann die Neuregelung als Ganzes bereits für nach dem beginnende Geschäftsjahre angewandt werden (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB).

Einige wenige Neuregelungen (Buchführungspflicht nach §§ 241a und 242 Abs. 4 HGB, Änderung der Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB) sind bereits für nach dem beginnende Geschäftsjahre anwendbar (Art. 66 Abs. 1 EGHGB).

II. Vergleich Alt- und Neuregelung

Die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze regeln, mit welchen Werten Vermöge...