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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14-18 | Umsatzsteuer: Finanzverwaltung will Vorsteuerberichtigungen besser überwachen

Die Vorsteuerberichtigung bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten und unterbleibt häufig – zu Gunsten wie zu Ungunsten der Unternehmer. Die OFD Frankfurt hat daher die Sachbearbeiter und Betriebsprüfer aufgefordert, die Anwendung des § 15a UStG gezielt zu überwachen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anwendungsfälle und informieren Sie, wann ein Mandant mit einer intensiven Überwachung rechnen muss. Zum Abschluss gehen wir auf die geplanten Änderungen des § 15a UStG durch das Jahressteuergesetz 2010 im Zusammenhang mit der Abschaffung des sog. Seeling-Modells ein.

Track 14 | Einleitung, Berichtigungsobjekte

Die Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Eine an sich erforderliche Korrektur unterbleibt häufig. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt kommt daher in einer aktuellen Verfügung zu der naheliegenden Schlussfolgerung: Die Anwendung des § 15a UStG muss besser überwacht werden. Die OFD gesteht ein: Die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung sind für den Sachbearbeiter im Veranlagungsbezirk oft nur schwer zu erkennen. Besonders gefordert sind daher Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonde...