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IWB Nr. 10 vom Seite 349

EU-Kommission bringt Belgien, Finnland und Frankreich vor den EuGH

Am (IP/10/513) hat die EU-Kommission Belgien, Finnland und Frankreich vor dem EuGH verklagt, weil sie der förmlichen Aufforderung, verschiedene Steuervorschriften zu ändern, nicht nachgekommen sind.

I. Steuerbefreiung für Zinsen in Belgien

[i]Unterschiedliche Behandlung von ZinsenDie Kommission hat beschlossen, Belgien vor den EuGH zu bringen, da es eine Steuerbefreiung für die von inländischen Banken gezahlten Zinsen, nicht aber für die von ausländischen Banken gezahlten Zinsen zulässt. Zinsen, die in Belgien ansässige Personen auf ihre Ersparnisse erhalten, werden unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie von einer inländischen oder ausländischen Bank gutgeschrieben werden. Nur die von einer inländischen Bank gezahlten Zinsen können von der Steuer befreit werden, d. h., die Steuervergünstigung kann nur in Belgien ansässigen Inhabern eines Sparkontos bei einer belgischen Bank zugute kommen. Nach Auffassung der Kommission schränken die belgischen Vorschriften den freien Kapitalverkehr und die Dienstleistungsfreiheit ein.

II. Quellensteuer auf Dividenden in Finnland

[i]Benachteiligung von ausländischen PensionsfondsFinnland wird vor den EuGH zitiert, weil es einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zu seinen Steuervorschrift...