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Auslandsbeteiligungen: Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO
Das BMF hat zu den Einzelheiten der Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen Stellung genommen und den entsprechenden Vordruck BZSt 2 bekannt gegeben ( IV B 5 – S 1300/07/10087 NWB NAAAD-41370).
Nach § 138 Abs. 2 AO haben Stpfl. mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck das Folgende anzuzeigen:
die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;
den Erwerb von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des § 2 Nr. 1 KStG, wenn damit unmittelbar eine Beteiligung von mindestens zehn Prozent oder mittelbar eine Beteilig...