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BMF 05.01.2010 IV D 4 -S 3102/07/0001, StuB 10/2010 S. 405

Bewertung nicht börsennotierter Aktien – Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach§ 203 Abs. 2 BewG

Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,98 % errechnet.