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Umsatzsteuer | Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen
Der NWB TAAAD-17979 (Kurzinfo StuB 2009 S. 362) entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG (seit § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) steuerbar ist. Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Das ist bezüglich der Aussage, dass die Verpflegungsleistung eine Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ist, nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Zur Begründung führt der BFH aus, dass die Verpflegun...